Leistungen vom Kfz Gutachter in Dortmund

Als unabhängige Kfz-Sachverständige bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Gutachten und Fahrzeugbewertungen. Ob nach einem Unfall, zur Wertermittlung oder technischen Analyse – wir unterstützen Sie mit Erfahrung, Fachkompetenz und transparenter Dokumentation.


Langjährige Erfahrung seit 1991

Mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadenanalyse geben Ihnen Sicherheit und Klarheit.

Kfz.-Schadengutachten

Nach einem Unfall erstellen wir ein detailliertes Schadengutachten mit Fotodokumentation. Dabei erfassen wir Reparaturkosten, Wertminderung, Reparaturdauer und Nutzungsausfall. Das Gutachten dient als wichtige Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung. Zusätzlich dokumentieren wir alle sichtbaren und technischen Schäden sorgfältig. Dadurch erhalten Sie eine klare und nachvollziehbare Bewertung Ihres Fahrzeugs.

Wertgutachten für Oldtimer

Für klassische Fahrzeuge erstellen wir professionelle Wertgutachten. Je nach Bedarf erhalten Sie ein großes Oldtimergutachten oder ein kleines Wertgutachten. Diese Dokumente werden häufig für Versicherungen, Verkäufe oder Sammlerbewertungen benötigt. Wir berücksichtigen dabei Zustand, Originalität und Marktwert Ihres Fahrzeugs. So erhalten Sie eine fundierte und anerkannte Bewertung.

Kostenloser Service

Unsere erste Beratung ist für Sie kostenfrei. Wir klären, ob ein Gutachten notwendig ist und welche Schritte bei der Schadenabwicklung sinnvoll sind. Auch Fragen zu Reparaturen oder Versicherungsansprüchen beantworten wir unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation. Dadurch wissen Sie frühzeitig, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Bewertung von Leasing-Fahrzeugen

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann eine neutrale Bewertung sinnvoll sein. Wir prüfen den Zustand des Fahrzeugs und dokumentieren mögliche Schäden objektiv, damit Sie eine klare Grundlage für Gespräche mit dem Leasinggeber haben. Unsere Bewertung schafft Transparenz und kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden. Sie erhalten eine unabhängige Einschätzung des Fahrzeugzustands.

DAT Expert PLUS Vertragspartner

Als DAT Expert PLUS Vertragspartner erstellen wir professionelle Bewertungen auf Basis der anerkannten Daten der Deutschen Automobil Treuhand. Diese Bewertungen werden häufig für Versicherungen, Verkäufe oder betriebliche Zwecke verwendet. Durch die DAT-Datenbank können wir Fahrzeugwerte präzise berechnen. Dadurch erhalten Sie eine zuverlässige und marktnahe Bewertung.

Fahrzeugbewertungen

Wir ermitteln den aktuellen Marktwert verschiedener Fahrzeuge wie Pkw, Motorräder, Wohnmobile oder Anhänger. Eine professionelle Fahrzeugbewertung schafft Klarheit bei Verkauf, Kauf oder Versicherung. Dabei berücksichtigen wir Zustand, Ausstattung und Marktvergleich. Das Ergebnis ist eine objektive Einschätzung des tatsächlichen Fahrzeugwerts.

Gutachten nach Unfallschaden

Nach einem Verkehrsunfall dokumentieren wir den Schaden umfassend. Unser Gutachten enthält alle wichtigen Informationen für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir analysieren Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung. Dadurch erhalten Sie eine vollständige Grundlage für die Schadenabwicklung.
Button: Unfallgutachten

Motorradschaden Gutachten

Auch für Motorräder erstellen wir präzise Schadengutachten. Dabei berücksichtigen wir spezielle Bauteile, Reparaturkosten und mögliche Wertverluste des Fahrzeugs. Unsere Erfahrung mit Zweirädern ermöglicht eine genaue Bewertung. So erhalten Sie eine verlässliche Dokumentation des Schadens.

Technische Gutachten

Technische Gutachten helfen bei der Analyse von Fahrzeugmängeln oder technischen Problemen. Wir untersuchen Schäden, prüfen Bauteile und dokumentieren unsere Ergebnisse nachvollziehbar. Diese Gutachten werden häufig bei Streitfällen oder technischen Fragen benötigt. Sie erhalten eine objektive Einschätzung des technischen Zustands.

Kostenvoranschlag Kurzgutachten

Für kleinere Schäden kann ein Kurzgutachten ausreichend sein. Diese kompakte Bewertung enthält eine kurze Dokumentation des Schadens sowie eine Einschätzung der Reparaturkosten. Dadurch erhalten Sie schnell eine Orientierung über die mögliche Schadenhöhe. Besonders bei Bagatellschäden ist diese Lösung oft sinnvoll.

Sonderfahrzeug Gutachten

Sonderfahrzeuge wie umgebaute Fahrzeuge oder spezielle Nutzfahrzeuge benötigen eine individuelle Bewertung. Wir analysieren Aufbau, Zustand und Wert dieser Fahrzeuge fachgerecht. Dabei berücksichtigen wir besondere Ausstattungen und technische Anpassungen. So entsteht eine realistische Bewertung des Fahrzeugs.

LKW Gutachten

Für gewerbliche Fahrzeuge erstellen wir professionelle Gutachten bei Schäden oder zur Wertermittlung. Dabei berücksichtigen wir Nutzung, Ausstattung und wirtschaftliche Faktoren. Gerade bei Nutzfahrzeugen ist eine genaue Bewertung wichtig. Unsere Gutachten bieten eine klare Grundlage für Versicherungen und Unternehmen.

Lackschichtstärken Messungen

Mit modernen Messgeräten prüfen wir die Lackschichtstärke eines Fahrzeugs. Dadurch lassen sich Nachlackierungen, Reparaturen oder verdeckte Vorschäden erkennen. Diese Analyse wird häufig beim Fahrzeugkauf oder bei Schadensfällen eingesetzt. Sie erhalten eine transparente Einschätzung des Lackzustands.

E-Bike Gutachten

Auch bei E-Bikes können Schäden durch Unfälle oder technische Defekte entstehen. Wir dokumentieren den Zustand und bewerten Reparaturkosten oder den Fahrzeugwert. Dabei berücksichtigen wir Komponenten wie Motor, Akku und Rahmen. Das Gutachten hilft bei der Regulierung mit Versicherungen.

DAT-Schätzungsurkunde

Das DAT Gutachten

Um den tatsächlichen Wert eines Automobils objektiv bestimmen zu lassen, ist der beste Weg bis heute der Besuch bei einem DAT Expert Partner. Diese Sach­verständigen sind in der Lage, den Zustand eines Fahrzeugs neutral zu erfassen und dann mit Hilfe der Daten der DAT zu bewerten. Jedes gebrauchte Auto ist ein Einzel­stück mit individueller Service- und Schaden­historie. Diese Punkte müssen ebenso wie der Kilometer­stand und die Sonder­ausstattung im Wert ihren Nieder­schlag finden.

Die DAT Schätzurkunde ist das welt­weit älteste Dokument, das den Wert eines gebrauchten Autos beziffert. Seit den Anfängen in den 1930er-Jahren hat sich nicht nur das Design der Urkunde verändert. So basiert der Schätz­wert eines Fahrzeugs heute auf einer Reihe fest definierter Bedingungen unter Berück­sichtigung aller notwendigen Parameter: 

  • Aktueller Kilometer­stand
  • Zustand des Fahrzeugs
  • Ehemaliger Listen­neupreis
  • Alle Serien- und Sonder­ausstattungs­merkmale
  • Datum der Erst­zulassung 

Bei den Ausstattungs­merkmalen wird bei der Gutachten­erstellung zwischen sogenannten mobilen und fest verbauten Sonder­ausstattungen unterschieden. Mobile Sonder­ausstattungen wie z.B. ein Satz Winter- oder Sommer­räder, ein Lade­kabel oder sonstige, nicht fest verbaute Sonder­ausstattungen sowie immaterielle „Ausstattungen“, wie z.B. aufpreis­pflichtige Garantie. 

Was sind die Unterschiede zwischen einer DAT Schätz­urkunde, einem DAT Bewertungs­gutachten und einem Gebraucht­wagen-Prüf­gutachten?

Bei einer DAT Schätz­urkunde ermittelt der DAT Expert Partner, ein von der DAT zertifizierter Kfz-Sach­verständiger, den Schätz­wert im Rahmen des DAT Schätz- und Prüf­verfahrens nach bestem Wissen und Gewissen und eigenem sachverständigen Ermessen. Es ist auch festgelegt, dass der zum Zeit­punkt der Fahrzeug­untersuchung festgestellte Zustand, die Markt­lage in der Region der Schätzungs­stelle und die sonstigen wert­beeinflussenden Faktoren im Schätz­wert berücksichtigt sein müssen. Bei der DAT-Schätzungs­urkunde wird als Händler­verkaufs­wert der beim Verkauf des Handels an Verbraucher und als Händler­einkaufs­wert, der beim Verkauf des Verbrauchers an den Handel durchschnittlich erzielbare Preis für ein Fahrzeug ermittelt. Bei berechtigten Zweifeln hat der Kunde bei einer Schätz­urkunde die Möglichkeit des Einspruchs­verfahrens:

Die DAT prüft die Zulässigkeit des Ein­spruches. Ist dieser zulässig wird ein weiterer unabhängiger Sach­verständiger/DAT Expert Partner beauftragt. Dieser kann durch den Einspruchs­führer ausgewählt werden. Bei Schätzungen von Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zul. Gesamt­gewicht muss ein anerkannter Nutz­fahr­zeug-Spezialist beauftragt werden. Benennt der Einspruchs­führer innerhalb von zwei Wochen, nach schriftlicher Aufforderung mit Bekannt­gabe der in Frage kommenden Sach­verständigen durch die DAT, keinen Sach­verständigen, wird dies als Rück­nahme des Ein­spruchs gewertet und das Ein­spruchs­verfahren eingestellt.

Außerdem kann mit der Schätz­urkunde auch der Wieder­beschaffungs­wert, der Zeit­wert und der Markt­wert beurkundet werden. Die Schätz­urkunde ist, wie auch das Bewertungs­gutachten auf einen bestimmten Stich­tag bezogen. Kunden haben bei berechtigten Zweifeln an einer Schätz­urkunde die Möglichkeit ein Ein­spruchs­verfahren einzuleiten.

Beim DAT Bewertungs­gutachten wird der Zeit­wert eines Fahrzeugs an einem bestimmten Stich­tag ermittelt, zu dem das Fahr­zeug am Stich­tag der Bewertung hätte veräußert werden können und als Wieder­beschaffungs­wert der Preis, den der Geschädigte hätte aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahr­zeug von einem seriösen Händler zu erwerben. Dieser Stich­tag kann einige Jahre zurück­liegen.
Als Zustands­angaben werden solche wesentlichen Faktoren auf der Schätzungs­urkunde/Bewertungs­gutachten aufgeführt, die den Wert des geschätzten Fahrzeugs gegenüber dem durchschnittlichen Erhaltungs­zustand anderer Fahrzeuge des gleichen Typs und Alters erhöhen oder vermindern (insbesondere im Hin­blick auf die Nutzungs­möglichkeiten und die Betriebs- und Verkehrs­sicherheit).

Das DAT Prüf­gutachten beschreibt den Zustand des Fahrzeugs zu dem Zeit­punkt der Über­prüfung. Es werden Fest­stellungen aufgrund einer Sicht und Funktions­prüfung getätigt. Weiter­gehende Fest­stellungen, insbesondere über die zukünftige Lebens­dauer der einzelnen Fahrzeug­teile und –aggregate, sind damit nicht verbunden. Für verborgene Mängel, die nur bei Demontage von Fahrzeug­teilen/-aggregaten erkennbar sind, kann keine Haftung übernommen werden.


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