Unverschuldeter Verkehrs­unfall - was tun?

Unbedingt ratsam ist, sich pro­fessio­nelle Hilfe bei dem Kfz.-Sach­verstän­digen Ihres Ver­trauens zu holen. Jegliche münd­liche Beratung zur Er­for­derlich­keit eines Schaden­-Gutachtens (insbesondere z.B. auch bei einem Bagatell­schaden) ist in unserem Haus kosten­los.

Ebenso können alle Fragen zur Schaden­abwicklung und zu den Reparatur­möglich­keiten des verunfallten Fahr­zeuges kosten­frei geklärt werden. 

Aufgrund unserer lang­jährigen Erfahrung sind wir behilflich bei der Durch­setzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Auch durch Kfz.-Waschanlagen, Straßen­schäden, Einkaufs­wagen oder sonstige Gegen­stände verursachte Schäden an Ihrem Fahr­zeug, ist ein Schaden­gutachten zur Beweis­sicherung (erstellt von einem unabhängigen Sach­verständigen) von großer Wichtigkeit.

Rufen Sie uns an ...
Tel. 02 31 / 9 17 22 10
... wir sind gerne für Sie da.

Kosten entstehen Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall vorab nicht. Unser Sachverständigen­-Honorar fordern wir direkt bei dem zuständigen Versicherer an.

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung.