Das bieten wir Ihnen

Kfz.-Schadengutachten:
Je nach Absprache vereinbaren wir einen Besichtigungs­termin bei Ihnen zu Hause, an Ihrer Arbeits­stelle oder auf dem Gelände unseres Büros.

Nach der Schaden­aufnahme mit anschließender Aus­wertung erstellen wir ein Beweissicherungs­-Gutachten mit Foto­dokumentation. Eine Aus­fertigung des Gutachtens senden wir direkt an die gegnerische Versicherung oder einen Anwalt Ihrer Wahl. Ein Gutachten bekommen Sie für Ihre Unter­lagen. Das Original wird bei uns archiviert und kann so auch Jahre später bei Erforderlich­keit kostenlos abgerufen werden.

Wir ermitteln neben den Reparatur­kosten, ggf. eine Wert­minderung, die Reparatur­dauer und Nutzungs­ausfall­-Entschädigung. Bei einem Total­schaden oder Ab­rech­nung auf Total­schaden­basis stellen wir den Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeuges und die Wieder­beschaffungs­dauer fest.

Um die Nutzungs­entschädigung geltend machen zu können, er­stellen wir nach erfolgter Instand­setzung des Fahr­zeuges einen Reparatur­-Nachweis für die gegnerische Versicherung.

Kostenloser Service:
Sollte der Unfall­verursacher vorab nicht bekannt sein, wenden Sie sich ebenfalls vertrauens­voll an uns.

In diesem Fall nehmen wir den Schaden lediglich zur Beweis­sicherung auf.

Falls der Schädiger später aus­findig gemacht werden kann, erstellen wir kurz­fristig das Schaden­gutachten, anderen­falls entstehen keine Kosten.

DAT Schätzungen:
Als Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) fertigen wir Wert­gutachten für Kraft­fahrzeuge incl. Oldtimer, Wohn­mobile, Wohn­wagen, Anhänger, Motor­räder etc.

Wir händigen Ihnen eine Urkunde aus, die die technischen Daten Ihres Fahr­zeuges, Sonder­ausstattung, Wert be­ein­flussende Fakten und letztlich den Zeit­wert Ihres Fahr­zeuges beinhaltet.

Diese Schätzungs­urkunden werden u. a. benötigt für Versicherungen, bei Fahr­zeug­verkäufen, Erb­fällen, Betriebs­aufgaben oder –übernahmen. Beim Kauf eines Gebraucht­-Fahrzeuges beraten wir Sie gern.